Für alle schwerbehinderten Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt: Eine abschlagsfreie Rente wird erst ab 65 gezahlt. Wer früher gehen will, kann schon wie bisher ab 62 in Rente, muss aber einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen. Übergangsregelungen oder Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge gibt es nicht mehr